Sanierung von denkmalgeschützten Häusern
Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien wenden wir ausschließlich Baumaßnahmen an, die altbauverträglich sind und eng mit dem städtischen Denkmalschutz abgesprochen sind. Dazu gehört auch die Wiederverwendung von alten Bauteilen, die bei uns während der gesamten Sanierungszeit geschützt lagern und unversehrt wieder eingebaut werden. So bleibt der Charakter des Gebäudes, trotz z. B. einer neuen Wärmedämmung auch nach der Sanierung erhalten.